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   LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks - 133 Js 120/22 - 13/22   

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LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks - 133 Js 120/22 - 13/22 (https://dejure.org/2022,54878)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.08.2022 - 35 Ks - 133 Js 120/22 - 13/22 (https://dejure.org/2022,54878)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. August 2022 - 35 Ks - 133 Js 120/22 - 13/22 (https://dejure.org/2022,54878)
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  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Einzelhandlung kann aus dem Wissen von einem möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der sich aus der Persönlichkeit des Täters und der Tat ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 in: NStZ 2007, 150 f.; BGH, Urteil vom 16. August 2021 in: NStZ-RR 2021, 369 f.).

    Wird das Opfer in einer Weise verletzt, die offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode führt, liegt (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz auf der Hand, ohne dass es dafür besonderer Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 in: NStZ 2007, 150 f.).

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1994 in: NStZ 1994, 483 ff.).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Ein Fehlschlag vom Versuch liegt vor, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ankommt (hierzu nur BGH NStZ 2020, 82).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Ein solcher Hang muss sicher festgestellt sein; nicht ausreichend ist, dass sein Vorliegen nur nicht auszuschließen ist (BGH NStZ-RR 2003, 106 f.).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Die taugliche Rücktrittshandlung richtet sich demnach nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB (Aufgabe der weiteren Tatausführung) und liegt hier in dem Absehen von weiteren Stichen und Entfernen in Richtung des V. Dies tat der Angeklagte mangels entgegenstehender Anhaltspunkte auch freiwillig, d.h. aus selbstgesetzten Motiven (BGH, Beschluss vom 3. April 2014, 2 StR 643/13).
  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12

    Gefährliche Körperverletzung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Die Kammer hat auch unter Berücksichtigung sämtlicher zugunsten des Angeklagten sprechenden Strafmilderungsgründe sowie unter Berücksichtigung des - insoweit auch bei der Prüfung des minder schweren Falls der gefährlichen Körperverletzung entsprechend heranzuziehenden (vgl. BGH, NStZ-RR 2012, 277 und NStZ-RR 2012, 308 m.2.N.) - § 213 1. Alt. StGB keinen minder schweren Fall gemäß § 224 Abs. 1 Alt. 2 StGB angenommen.
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Die Taten stehen zueinander in Tatmehrheit, § 53 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1998 - 4 StR 663/97).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 18/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Einzelhandlung kann aus dem Wissen von einem möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der sich aus der Persönlichkeit des Täters und der Tat ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 in: NStZ 2007, 150 f.; BGH, Urteil vom 16. August 2021 in: NStZ-RR 2021, 369 f.).
  • BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    "Hang" bedeutet dabei eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18).
  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 591/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (körperliche oder psychische

    Auszug aus LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    Dies verlangt einerseits mehr als eine bloße "Neigung" zum Konsum von alkoholischen oder anderen berauschenden Mitteln, andererseits muss nicht schon eine körperliche oder psychische Abhängigkeit bestehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 3 StR 591/17).
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